PDF-Rechnungen in ZUGFeRD umwandeln
PDF hochladen, E-Rechnung herunterladen. Einzeln oder im Stapel, ohne Registrierung.
Die erste Rechnung ist kostenlos.Ein ganzer Stapel, ganz gleich wie groß, kostet 199 € netto.
Häufige Fragen
Was ist ZUGFeRD?
Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF, in die die Rechnungsdaten zusätzlich als XML-Datei eingebettet sind. Menschen lesen wie gewohnt die PDF, Buchhaltungssoftware liest die XML. Wir erzeugen das Profil EN 16931, das der europäischen Norm für elektronische Rechnungen entspricht.
Welche PDFs kann ich umwandeln?
PDFs, die digital erzeugt wurden – aus Word, Excel, einem Rechnungsprogramm oder einem Onlineshop. Gescannte oder fotografierte Rechnungen enthalten keinen auslesbaren Text und werden abgelehnt.
Woher weiß ich, dass die Daten stimmen?
Die Rechnungsdaten werden aus dem Text Ihrer PDF gelesen. Jede Rechnung wird nachgerechnet: Ergeben die Positionen nicht den Gesamtbetrag aus der PDF oder fehlt eine Pflichtangabe, wird sie nicht umgewandelt, sondern zur Korrektur markiert. Über „Prüfen“ sehen Sie PDF und erkannte Daten nebeneinander und können alles ändern.
Was passiert mit meinen Rechnungen?
Ihre PDF-Dateien verlassen Ihren Browser nicht: Text auslesen und Datensatz einbetten geschieht auf Ihrem Gerät. An unseren Server in Frankfurt gehen nur der ausgelesene Text und die Rechnungsangaben. Sie werden dort im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht gespeichert.
Was kostet das?
Die erste Rechnung ist kostenlos. Für einmalig 199 € netto wandeln Sie ganze Stapel um – ohne Mengenlimit, ohne Abo und ohne Registrierung. Über die Zahlung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.
Wie nutze ich die Freischaltung auf einem zweiten Gerät?
Nach der Zahlung zeigen wir Ihnen einen persönlichen Zugangslink. Öffnen Sie ihn auf dem anderen Gerät, ist es ebenfalls freigeschaltet. Bewahren Sie den Link gut auf: Er ersetzt das Benutzerkonto.
Ab wann brauche ich E-Rechnungen?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028 – jeweils für Rechnungen an andere inländische Unternehmen.
Ist die Datei damit rechtssicher?
Wir erzeugen den Datensatz nach EN 16931 und betten ihn nach den ZUGFeRD-Vorgaben als PDF/A-3 ein. Den sichtbaren Teil Ihrer PDF verändern wir nicht: Sind dort Schriften nicht eingebettet, bemängelt eine strenge PDF/A-Prüfung das weiterhin. Für die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung bleiben Sie verantwortlich; der Dienst ersetzt keine Steuerberatung.